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   VG Cottbus, 10.05.2001 - 4 K 379/01   

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VG Cottbus, 10.05.2001 - 4 K 379/01 (https://dejure.org/2001,69808)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.05.2001 - 4 K 379/01 (https://dejure.org/2001,69808)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 4 K 379/01 (https://dejure.org/2001,69808)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 10. Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 d. E.A. zum Straßenausbaubeitragsrecht; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, -15 A 290/00 -, juris).

    Anhaltspunkte für ungünstigere Rechtsfolgen bei Umdeutung des Vorausleistungsbescheids in einen endgültigen Heranziehungsbescheid sind vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich, insbesondere wird durch die Umdeutung nicht die Festsetzungsverjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) KAG iVm. § 171 Abs. 3a AO nicht umgangen (vgl. zu einem solchen Fall etwa VG Cottbus, Urteile vom 10. Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 6f. d. E.A. und vom 22. Januar 2002 - 4 K 1363/01 -, S. 5f. d. E.A.), da der Vorausleistungsbescheid bereits vor Ablauf der Festsetzungsfrist ergangen war.

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
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